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Bürgschaftskredit
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Personalkredit, der zusätzlich durch eine Bürgschaft abgesichert wird. Es werden also zwei Rechtsgeschäfte abgeschlossen: zum einen ein Kreditvertrag zwischen dem Schuldner (Kreditnehmer) und Gläubiger (Kreditgeber) und zum anderen ein Bürgschaftsvertrag zwischen dem Schuldner (Kreditnehmer) und dem Bürgen. Tritt ein Kreditinstitut selbst als Bürge auf, handelt es sich um einen Avalkredit.
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