Bürokratieabbaugesetz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mit Inkrafttreten des Bürokratieabbaugesetzes II zum 1.11.2007 ist u.a. auch für den Bereich der kommunalen Steuern und Gebühren das einer Klage bisher vorgeschaltete Widerspruchsverfahren bei der Behörde weggefallen. Als förmlicher Rechtsbehelf gegen Bescheide über Grundbesitzabgaben steht nunmehr lediglich die Möglichkeit einer Klage beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht offen. Durch die Erhebung der Klage wird allerdings die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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