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Büromaschinen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Kostenrechnung
    2. Bilanzierung

    Kostenrechnung

    Kosten für die Wartung, für Reparaturen und Abschreibungen bzw. Zahlungen für Leasing der Büromaschinen werden üblicherweise den Kostenstellen belastet, die die Büromaschinen nutzen. Ihre Weiterverrechnung erfolgt in der Vollkostenrechnung in den Gemeinkosten der entsprechenden Kostenstellen, bes. Verwaltungsgemeinkosten (Verwaltungskosten), aber auch Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und Vertriebsgemeinkosten.

    Bilanzierung

    Mit Ausnahme von geringwertigen Wirtschaftsgütern sind Büromaschinen zu aktivieren; ihre Abnutzung ist durch Abschreibung zu erfassen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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