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Bundesamt für den Zivildienst

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Mit der Aussetzung des Wehrdienstes und des Zivildienstes wurden dem Bundesamt für den Zivildienst neue Aufgaben zugewiesen und es wurde umbenannt in das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

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