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Bundesamt für den Zivildienst

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ); Sitz in Köln.

    Rechtsgrundlage: § 2 I Zivildienstgesetz i.d.F. vom 28.9.1994 (BGBl I 2811).

    Aufgaben: Anerkennung und Betreuung von Beschäftigungsstellen für den Zivildienst; Durchführung der Anerkennungsverfahren ungedienter Kriegsdienstverweigerer; Durchführung des Zivildienstes der anerkannten Kriegsdienstverweigerer.

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