Direkt zum Inhalt

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Jahre 1996 durch Erlass des damaligen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung als nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Sitz in Dortmund, Berlin und Dresden.

    Aufgaben: u.a. Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in allen Fragen des technischen und medizinischen Arbeitsschutzes, Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Anmeldestelle nach dem Chemikaliengesetz.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com