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Bundesbürgschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bürgschaftsübernahme (Bürgschaft), auch Garantieübernahme (Bundesgarantie), des Bundes für Darlehen, die für Zwecke von besonderer wirtschaftlicher oder sozialpolitischer Bedeutung von Banken oder sonstigen Kapitalsammelstellen gegeben werden und die sonst nicht ordnungsgemäß gesichert werden können.

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