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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das BDSG (neu) 2018 wurde als Teil des Datenschutz-Anpassungs- und Datenschutz-Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) am 30.6.2017 beschlossen und ist seit dem 25.5.2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung  (DSGVO) in Kraft getreten.

    Aufbau des Gesetzes:
    Teil 1 - Gemeinsame Bestimmungen, §§ 1 - 21,
    Teil 2 - Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679, §§ 22 - 44, darin Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten, Besondere Verarbeitungssituationen, Rechte der betroffenen Personen,
    Teil 3 - Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680, §§ 45 – 84,
    Teil 4 - Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/679 fallenden Tätigkeiten, § 85.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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