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Revision von Bundesgebiet vom 25.02.2013 - 17:26
Bundesgebiet
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
das in der Präambel (Einleitung) zum Grundgesetz bezeichnete Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, bestehend aus den Ländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
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