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Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts, die der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung untersteht; Sitz in Bonn.

    Rechtsgrundlage: Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.3.2005 (BGBl I 931) m.spät.Änd.

    Aufgaben : Berufsbildungsforschung, Berufsbildungsplanung, Vorbereitung des Berufsbildungsberichts, Vorbereitung von Ausbildungsordnungen, Führung und Veröffentlichung des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsberufe etc.

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