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Bundestagsausschüsse

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    als Organe des Parlaments nach Maßgabe des Grundgesetzes und der Geschäftsordnung des Bundestages bestellt.

    Aufgaben: Vorbereitung der Plenarsitzungen des Parlaments, v.a. durch Beratung von Gesetzesentwürfen zwischen der 1. und 2. Lesung. Besondere Aufgaben haben die Untersuchungsausschüsse und die Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten und für Verteidigung sowie der Petitionsausschuss (Art. 44, 45a und c GG). Die Ausschüsse werden nach der Stärke der Fraktionen besetzt. Einzelheiten sind in §§ 54 ff. der Geschäftsordnung des Bundestags (GOBT) geregelt.

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