Zitierfähige Version
- Revision von Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) vom 19.02.2018 - 15:03
- Revision von Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) vom 19.01.2018 - 15:51
- Revision von Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) vom 12.07.2013 - 09:50
- Revision von Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) vom 23.01.2013 - 14:32
- Revision von Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) vom 14.09.2010 - 08:59
- Revision von Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) vom 06.05.2010 - 12:17
- Revision von Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) vom 16.09.2009 - 13:53
- Revision von Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) vom 01.06.2008 - 14:19
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Charakterisierung: Zentrale Dachorganisation der genossenschaftlichen Bankwirtschaft in Deutschland mit Sitz in Berlin. Der BVR wurde 1972 gegründet; als Spitzenverband ist er vornehmlich bankwirtschaftlicher Fachverband, der keine Prüfungsbefugnis gegenüber den Genossenschaftsbanken hat. Der BVR ist Mitglied der Europäischen Vereinigung der Genossenschaftsbanken.
2. Mitglieder: Die Mitglieder des BVR sind die 1.197 deutschen Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD-Banken, Kirchenbanken) mit rd. 16,2 Mio. Mitgliedern und rd. 30 Mio. Kunden (Ende 2008), die beiden genossenschaftlichen Zentralbanken (DZ Bank AG, WGZ-Bank AG), weitere Unternehmen des genossenschaftlichen Finanzverbundes (Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, R+V-Versicherung, DG Hyp Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG, VR Leasing AG u. a.) und die genossenschaftlichen Prüfungsverbände (Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V., Genossenschaftsverband Bayern e.V. u.a.).
3. Organe:Die Willensbildung des BVR erfolgt in demokratischer Form durch die Verbandsorgane des Vorstandes, des Verwaltungsrates, des Verbandsrates und der Mitgliederversammlung, die mindestens einmal jährlich durchzuführen ist. Der Vorstand hat die Geschäftsführung und die Vertretung des BVR wahrzunehmen. Verwaltungsrat und Verbandsrat haben Beratungs- und Aufsichtsfunktionen gegenüber dem Vorstand und die strategische Ausrichtung des BVR inne.
4. Funktionen: Der BVR verfolgt den Zweck der Förderung der genossenschaftlichen Bankwirtschaft. Er nimmt wirtschafts-, rechts-, steuer- und gesellschaftspolitische Belange der Verbandsmitglieder wahr und berät sie auf diesen Gebieten. Gegenüber der Öffentlichkeit bzw. anderen Wirtschaftsverbänden kommt dem BVR eine Informationsfunktion zu. Eine wichtige Aufgabe ist auch die Errichtung und Verwaltung der auf freiwilliger Basis entstandenen Sicherungseinrichtung des BVR, in die alle Mitglieder einbezogen sind. Hierdurch erfolgt ein Einlagenschutz der Nichtbanken ohne betragliche Begrenzung (Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen, Inhaberschuldverschreibungen) und letztlich eine Institutssicherung für die Genossenschaftsbank. Dies bedeutet, eine genossenschaftliche Bank wird im Falle einer Krise durch die Sicherungseinrichtung saniert.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon