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Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Charakterisierung: Zentraler bankwirtschaftlicher Fachverband ohne Prüfungsbefugnis in der deutschen Genossenschaftsorganisation (Kreditgenossenschaft), der seit 1972 besteht. Er kann als Wirtschaftsverband für die Genossenschaftsbanken der Primär-, Sekundär- und Tertiärstufe angesehen werden.

    2. Aufgaben: Der BVR verfolgt den Zweck der Förderung der genossenschaftlichen Kreditwirtschaft. Er nimmt wirtschafts-, rechts-, steuer- und gesellschaftspolitische Belange der Verbandsmitglieder wahr und berät sie in diesen Bereichen. Gegenüber der Öffentlichkeit bzw. anderen Wirtschaftsverbänden kommt ihm eine Informationsfunktion zu; die Errichtung und Verwaltung der Sicherungseinrichtung liegt beim BVR. Die Willensbildung der Organisation wird in demokratischer Form durch die Verbandsorgane des Vorstandes, des Verbandsrates und der Mitgliederversammlung durchgeführt. Es besteht eine größere Anzahl von beratenden Fachausschüssen.

    3. Mitglieder: Das ökonomische Potenzial des Verbandes besteht aus 1.255 Kreditgenossenschaften mit rund 13.765 Zweigstellen. der WGZ-Bank Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank eG und der DZ-Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank. Die Kreditgenossenschaften werden von 15,9 Mio. Mitglieder getragen. Ihre Bilanzsumme betrug einschließlich der Bilanzsumme der beiden genossenschaftlichen Zentralbanken 608 Mrd. Euro (Ende 2006).

    Daneben zählen die regionalen Prüfungverbände und weitere Institute des genossenschaftlichen Finanzverbundes zu den Mitgliedern.

    Weitere Informationen unter www.bvr.de.

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