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Bundesvermögensverwaltung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die zur Verwaltung des Bundesvermögens bei der Oberfinanzdirektion bestehenden Bundesvermögensabteilungen wurden durch das Gesetz zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 9.12.2004 (BGBl. I 3235) aufgelöst und in die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) überführt.

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