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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff der Theorie der Wirtschaftspolitik und der Neuen Politischen Ökonomie. Der C.-T. zufolge gibt es in Verkehrswirtschaften einen „Markt” für staatliche Regulierungseingriffe. „Nachfrager” sind Unternehmen bzw. deren Interessenverbände, die sich durch die Erlangung von Regulierungsprivilegien dem wettbewerblichen Anpassungszwang entziehen wollen. Hierfür sichern sie den Politikern als den „Anbietern” der staatlichen Regulierungsprivilegien politische Unterstützung zu. Das Selbstinteresse der Politiker und der mit der Regulierungsaufgabe betrauten Verwaltungen (bürokratiespezifische Expansionsbestrebungen) führt zu einem tendenziellen Anwachsen von Interventionismus und Dirigismus und damit zu einem Absinken der gesamtwirtschaftlichen Effizienz.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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