Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Certificate to be Final vom 12.01.2011 - 08:14
Certificate to be Final
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Handelsklausel in Kaufverträgen, mit der verlangt wird, dass die auf Veranlassung des Verkäufers von einer Behörde oder sonstigen unabhängigen Stellen ausgestellte Bescheinigung über die Warenqualität bei Abnahme der Ware vom Käufer anzuerkennen ist. Weitere Qualitätsprüfung geht nicht zulasten des Verkäufers.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon