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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Unternehmen, in dem aufgrund Vereinbarung im Tarifvertrag nur organisierte Arbeitnehmer (Gewerkschaftsmitglieder) eingestellt werden. In der Bundesrepublik Deutschland unzulässig im Hinblick auf die negative Koalitionsfreiheit, die gemäß Art. 9 III GG geschützt ist.
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