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Collective Bargaining

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Collective Bargaining wird auch als Interorganizational Bargaining bezeichnet. Bei Collective Bargaining werden zwischen zwei oder mehreren Non-Profit-Organisationen (NPO), die als organisierte Gruppeninteressen fungieren, mittels Verhandlungen und Verträgen (Abmachungen) verbindliche Regelungen für die Leistungen und Gegenleistungen der Verhandlungspartner fixiert. Ein Beispiel für Collective Bargaining sind Tarifverträge (Gesamtarbeits-, Manteltarifverträge) zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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