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Collective Bargaining

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    1. Begriff: Zwischen zwei oder mehreren Nonprofit-Organisationen (NPO), die als organisierte Gruppeninteressen fungieren, werden mittels Verhandlungen und Verträgen (Abmachungen) verbindliche Regelungen für die Leistungen und Gegenleistungen der Verhandlungspartner fixiert.

    2. Merkmale:
    a) Prozess endet mit dem Erreichen einer verbindlichen Regelung.
    b) Inhaltliche Konzentration auf ein bestimmtes Problemfeld.

    3. Anwendungsbereiche: Tarifvertrag (Gesamtarbeits-, Manteltarifverträge) zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen.

    Vgl. auch für den Kontext von Unternehmen: Tarifvertrag, Industrial Relations.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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