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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Börse, deren Geschäftstätigkeit über ein elektronisches Handelssystem organisiert ist. Im Gegensatz zu einer Präsenzbörse ist der Zugang nicht ortsgebunden. Der Aktienhandel findet in einem offenen elektronischen Orderbuch statt. Die Marktteilnehmer treten nicht mehr persönlich oder fernmündlich in Kontakt, sondern handeln ausschließlich über den Bildschirm. Das Handelssystem übernimmt dabei die Aufgabe der Makler, indem es die Preise feststellt. Kauf- und Verkaufsorders werden durch das sog. Matching zusammengeführt. In einigen Handelsbereichen stellen Computer automatisch Orders auf Basis vorab programmierter Algorithmen in das Handelssystem ein (Programmhandel). Beispiele für Computerbörsen in Deutschland sind die EUREX und das XETRA-System der Deutsche Börse AG.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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