Direkt zum Inhalt

CPT

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    frachtfrei ... benannter Bestimmungsort, Carriage Paid to ... Named Place of Destination; Vertragsformel der von der ICC entwickelten Incoterms für Außenhandelsgeschäfte. Wichtigste Verpflichtungen der Parteien bez. Lieferung, Gefahrenübergang und Kostenteilung gemäß den Incoterms 2000: 1. Verpflichtungen des Verkäufers: (a) Der Verkäufer hat auf eigene Rechnung den Beförderungsvertrag abzuschließen.

    (b) Lieferung: Der Verkäufer hat die Ware dem Frachtführer in dem für die Lieferung vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der vereinbarten Frist zur Beförderung an die vereinbarte Stelle am benannten Bestimmungsort zu übergeben.

    (c) Der Verkäufer hat die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware bis zum benannten Bestimmungsort zu befördern.

    (d) Der Verkäufer hat alle Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung der Ware solange zu tragen, bis sie gemäß (b) geliefert worden ist.

    e) Diese Vertragsklausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen.

    2. Verpflichtungen des Käufers: Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware ebenso wie alle anderen Kosten, die nach erfolgter Lieferung der Ware gemäß (b) auftreten, sind ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich vom Käufer zu tragen.

    3. Anwendung: Diese Vertragsformel kann für jede Transportart verwendet werden, einschließlich des multimodalen Transports.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com