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Cross Storno

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kündigung weiterer oder aller bestehenden Geschäftsverbindungen durch den  Kunden nach der Kündigung einer einzelnen Geschäftsbeziehung bzw. eines einzelnen Vertrags durch den Anbieter. Kommt etwa als Reaktion des Versicherungsnehmers auf eine sanierungsbedingte Kündigung durch den Versicherer vor. Siehe auch Cross Selling.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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