Direkt zum Inhalt

Customer Due Diligence (CDD)

Definition: Was ist "Customer Due Diligence (CDD)"?

Due Diligence (DD), engl. für „mit der gebotenen Sorgfalt“ bezieht sich gebräuchlicherweise auf die eingehende Prüfung eines Kaufobjekts (Unternehmen, Unternehmensteil, Anteil) durch den Käufer. Der Gedanke dieser sorgfältigen Prüfung wurde im Geldwäschegesetz (GWG) nach § 3 GwG 2008 auf den Kunden bzw. Geschäftspartner von Kreditinsituten übertragen. Die dort genannten allg. Sorgfaltspflichten sind vonseiten der Kreditinstitute danach grundsätzlich gegenüber allen Geschäftspartner bzw. Kunden anzuwenden und werden deshalb auch engl. als Customer Due Diligence (CDD) bezeichnet.

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Due Diligence (DD), engl. für „mit der gebotenen Sorgfalt“ bezieht sich gebräuchlicherweise auf die eingehende Prüfung eines Kaufobjekts (Unternehmen, Unternehmensteil, Anteil) durch den Käufer. Der Gedanke dieser sorgfältigen Prüfung wurde im Geldwäschegesetz (GWG) nach § 3 GwG 2008 auf den Kunden bzw. Geschäftspartner von Kreditinsituten übertragen. Die dort genannten allg. Sorgfaltspflichten sind vonseiten der Kreditinstitute danach grundsätzlich gegenüber allen Geschäftspartner bzw. Kunden anzuwenden und werden deshalb auch engl. als Customer Due Diligence (CDD) bezeichnet.

    2. Sorgfaltspflichten: Zu diesen Sorgfaltspflichten zählen insbesondere: die Identifizierung des Vertragspartners; die Einholung von Informationen zum Zweck und zur angestrebten Art der Geschäftsbeziehung; die Abklärung hinsichtlich des letztlich wirtschaftlich Berechtigten (und ggf. dessen Identifizierung); die kontinuierliche Überwachung einer Geschäftsbeziehung inkl. dazu gehörender Transaktionen. Das GwG unterscheidet über diese a) allg. Sorgfaltspflichten hinaus verschiedene Stufen der CDD, wie b) vereinfachte Sorgfaltspflichten (§ 5 GwG): (engl. Simplified CDD), deren Vorgaben, Voraussetzungen und Rechtsfolgen, das Gesetz genauer ausführt, gelten z.B. für Geschäftsbeziehungen von Kreditinstituten mit anderen Kreditinstituten, Versicherungen, börsennotierten Gesellschaften oder Behörden. c.) Verstärkte Sorgfaltspflichten (§ 6 GwG): (engl. Enhanced CDD) gelten, um erhöhte Risiken durch Anwendung zusätzlicher, verstärkter Sorgfalt auszugleichen, insbesondere bei politisch exponierte Personen („PEP“).

    Die drei Niveaus der Sorgfaltspflichten:

    Vereinfacht

    Allgemein

    Verstärkt

    Kredit- und Finanzinstitute mit rechtlich gleichwertigem Rahmen

    vor Begründung einer dauernden Geschäftsbeziehung

    in den Fällen erhöhten Geldwäscherisikos

    bei geringem Geldwäscherisiko in Bezug auf inländische Behörden, öffentliche Einrichtungen sowie betraglich limitiert für e-Geld-Transaktionen

    vor Durchführung einer Transaktion ab 15.000 € bei Geldwäscheverdacht

    bei Ferngeschäften

     

    bei Ein-/ Auszahlung auf/ von Sparkonten

    in bezug auf grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen aus Drittländern

     

    wenn Betrag höher als 15.000 €

    bei Transaktionen oder Geschäftsbeziehung zu PEPs

     

    bei Zweifeln an Echtheit oder Angemessenheit der erhaltenen Kundenidentifikationsdaten

     

     

    3. Ongoing Customer Due Diligence (OCDD): CDD hat laufend (engl. ongoing), nicht nur einmalig oder punktuell zu erfolgen, damit es zu einem Monitoring-Prozess wird und institutionalisiert werden kann.

    4. Zusatzinformation: CDD bzw. OCDD bedarf inhaltlich i.d.R. weiterer, detaillierter Angaben über den Kunden, sog. „Know your customer-“(KYC-) Information.

    Vgl. auch Know-your-Customer-Prinzip (KYC).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com