Direkt zum Inhalt

Deckung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Geld- und Währungspolitik:

    Bereithaltung von Mitteln seitens der Notenbank zur Notendeckung, d.h. zur jederzeitigen Einlösung zurückströmender Banknoten. Um der Notenbank die Möglichkeit konjunkturpolitischer Einflussnahme zu geben, wurden Staatspapiere, lombardfähige Wertpapiere des Inlandes und des Auslandes sowie Währungsreserven als vollwertige Deckungsmittel zugelassen. Mittlerweile hat sich aber die Erkenntnis durchgesetzt, dass für die Stabilität des Geldwertes keine Deckungsvorschriften notwendig sind; vielmehr kommt es darauf an, das Geld

    verglichen mit der vorhandenen Gütermenge

    knapp zu halten. Eine große Bedeutung kommt der Glaubwürdigkeit der Zentralbank zu, eine Geldpolitik mit niedrigen Inflationsraten zu sichern. Deshalb enthalten moderne Notenbankverfassungen keine Deckungsvorschriften mehr.

    II. Zahlungsverkehr:

    Einer in Auftrag gegebenen Überweisung, einer bei der Zahlstelle eingehenden Lastschrift, einem ausgestellten Scheck oder Wechsel stehen ausreichende Deckungsmittel auf dem Konto des Auftraggebers, Zahlungspflichtigen, Ausstellers bzw. Bezogenen gegenüber

    sei es als Kontoguthaben oder als verfügbarer Kreditlinie.

     

     

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com