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Deckungskapital

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff aus der Lebensversicherung. Differenz aus dem erwarteten Barwert künftiger Leistungen und dem erwarteten Barwert künftiger Beiträge. Das Deckungskapital ist eine rechnerische Größe und kann positive wie negative Werte annehmen. Das Deckungskapital ist von der Deckungsrückstellung zu unterscheiden, die als Bilanzposten nicht negativ sein kann. Bei vorzeitiger Kündigung des Versicherungsvertrags entspricht der Rückkaufswert i.d.R. dem um einen geringen Kostenabschlag verringerten Deckungskapital.

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