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Depotgeschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Begriff
    2. Rechtsgrundlagen
    3. Abwicklung

    Begriff

    Die gewerbsmäßige Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen, bes. von Wertpapieren, durch einen Kaufmann, üblicherweise durch Banken. Das Depotgeschäft ist Bankgeschäft im Sinn des KWG.

    Rechtsgrundlagen

    a) Allgemein: §§ 688 ff. BGB (Verwahrungsvertrag).

    b) Wertpapierverwahrung: Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren, Depotgesetz (DepotG), i.d.F. vom 11.1.1995 (BGBl. I 34) m.spät.Änd.

    Abwicklung

    Das Depotgeschäft ist vielfach mit anderen Geschäften eng verknüpft. Die im Depot befindlichen Effekten können der Bank im Lombardgeschäft verpfändet werden.

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