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Deregulierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Volkswirtschaftslehre
    2. Bankwesen

    Volkswirtschaftslehre

    Aufhebung von Regulierungstatbeständen (Regulierung). In der wirtschaftspolitischen Diskussion häufig erhobene Forderung, um durch die Beseitigung einschränkender Bestimmungen für unternehmerisches Handeln und somit durch die Schaffung von mehr Wettbewerb zu höherer volkswirtschaftlicher Leistungsfähigkeit beizutragen. Diese Forderung wird insbesondere für den Arbeitsmarkt erhoben.

    Vgl. auch Angebotsökonomik.

    Bankwesen

    Aufhebung bzw. Aufweichung gesetzlicher und bankaufsichtlicher Reglementierungen. Gebräuchlich v.a. im Zusammenhang mit der Auflösung von Trennbankensystemen bis hin zu deren Abschaffung i.e. (Wieder-) Einführung des Universalbankensystems in den USA im Jahre 1999 durch Aufhebung des Glass-Steagall Acts. Allgemein auch Wegfall bzw. Entschärfung nicht mehr als erforderlich betrachteter gesetzlicher Regelungen und Verordnungen (in Deutschland z.B. Streichung der Begrenzung von Beteiligungen an anderen Banken § 12 KWG a.F. oder der Meldepflicht für Organgkredite § 16 KWG a.F.).

    Als Folge der weltweiten Finanzkrise ab dem Jahr 2007 hat das Thema der Bankenregulierung und Regulierung der Finanzmärkte wieder stark an Bedeutung gewonnen und es wurden zahlreiche Gesetzesinitiativen zur Verschärfung des Bankaufensichtsrechts auf den Weg gebracht.

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