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Destinationsmanagement

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Unter dem Begriff Destinationsmanagement wird die strategische Führung und Vermarktung touristischer Destinationen verstanden. In diesem Kontext wird die Destination als selbständige, marktfähige Wettbewerbseinheit gesehen, die in Konkurrenz zu anderen Destinationen steht.

    2. Aufgaben: Aufgabe des Destinationsmanagement ist es, durch Kooperationen zwischen den Leistungsträgern (z.B. Beherbergungsbetriebe, Anbieter von Freizeitdienstleistungen; aber auch mehrere Orte in einer Region) durchgehende Dienstleistungsketten in den Destinationen sicherzustellen und übergreifend zu vermarkten. Dies soll möglichst ohne den Einfluss der Politik und von Einzelbetrieben erfolgen, so dass die Destination eine eigenständige Strategie entwickeln kann. In der Realität findet sich dieser Zustand kaum, da der Einfluss der Politik auf die touristische Entwicklung, oft aufgrund finanzieller Abhängigkeiten der Destinationsmanagementorganisation, noch sehr hoch ist sowie die einzelbetrieblichen Überlegungen von den Betrieben oft über die Ausrichtung der Destination gestellt werden. Weitere Aufgabe im Destinationsmanagement ist das Beseitigen von Interessenkonflikten der Leistungsträger und Produzenten des Destinationsproduktes, da diese sich häufig als Konkurrenten betrachten.

    3. Ebenen: Das Destinationsmanagement wird auf verschiedenen hierarchischen Ebenen realisiert: auf örtlicher/kommunaler Ebene unmittelbar mit den Leistungsträgern; regionale oder überregionale Ebene (gemeinsame, kooperative Vermarktung mehrerer Orte/Regionen); Bundesland-Ebene (jedes Bundesland in Deutschland verfügt über eine eigene Tourismusmarketingorganisation); Bundesebene (DZT e.V.).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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