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Deutsche Welle

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    rechtsfähige gemeinnützige Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung; Sitz in Bonn. Die Deutsche Welle veranstaltet Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) für das Ausland und soll dort ein umfassendes Bild des politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens in Deutschland vermitteln.

    Rechtsgrundlage: Gesetz über den dt. Auslandsrundfunk vom 16.12.1997 (BGBl I 3094).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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