Deutscher Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen
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Vorgängereinrichtung des Deutschen Bildungsrats. Eingerichtet 1953 als bildungspolitisches Beratungsgremium für den Bund und die Länder. Innerhalb eines weitgefassten Auftrags, „von einem lediglich auf das Wohl der Gesamtheit gerichteten Standpunkt die Entwicklung des deutschen Erziehungs- und Bildungswesens zu beobachten und durch Rat und Empfehlung zu fördern“ (Deutscher Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen, Gesamtausgabe 1966, S. 965) konnte dieser die Schwerpunkte seiner Arbeit selbst setzen. Der Ausschuss setzte sich zusammen aus 20 ehrenamtlichen und politisch als unabhängig geltenden Personen, überwiegend Professoren. Bis zur Auflösung des Ausschusses 1965 wurden insgesamt 30 Empfehlungen und Gutachten verabschiedet.
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