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Deutscher Frauenrat

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bundesvereinigung Deutscher Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände e.V., gegründet 1951; Sitz in Berlin.

    Aufgaben: Durchsetzung der Chancengleichheit für Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen. 

    Ziel: Der Deutsche Frauenrat hat sich in seiner Geschichte zur wichtigsten Lobby von Frauen in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt; er hat wesentlich dazu beigetragen, Frauen- und Gleichstellungspolitik auf die politische Agenda zu setzen und dort auch zu halten. Seine Arbeit orientiert sich am Begriff Geschlechtergerechtigkeit: Chancengleichheit und gleichwertige Anerkennung von Frauen und Männern in Beruf und Familie, in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur, gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes. Seine Stärke bezieht der Deutsche Frauenrat aus der Vielfalt seiner Mitgliedsverbände. In seinen Reihen bildet sich das ganze Spektrum des demokratischen, frauenpolitischen Interesses und Engagements ab. Hier treffen unterschiedlichste Kompetenzen und Anliegen aufeinander. Als Dachverband trägt der Deutsche Frauenrat wesentlich dazu bei, gemeinsame Positionen und konkrete Forderungen zu entwickeln.

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