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Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Spitzenverband der ländlichen und gewerblichen Genossenschaften in Deutschland, der durch die Zusammenführung beider Genossenschaftsorganisationen 1972 entstanden ist.

    1. Organisation: Er ist der Dachverband der vier Bundesverbände (Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V. (DRV), DES MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. und des Zentralverbandes deutscher Konsumgenossenschaften (ZdK). Als Mitglieder des DGRV treten neben den drei Bundesverbänden die genossenschaftlichen Regionalverbände, die Fachprüfungsverbände, die genossenschaftlichen Bundeszentralen, die auf Bundesebene tätigen Spezialinstitute wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall, die R+V Versicherungsgruppe und die Genossenschaftlichen Zentralbanken (DZ-Bank, WGZ-Bank) auf. Die Willensbildung im DGRV ist demokratisch organisiert. Sie wird von „unten nach oben“ über die Delegiertenversammlung, den Verbandsrat, das Präsidium und den Vorstand des DGRV vollzogen.

    2. Ziel: Förderung und Vertretung der gemeinsamen Interessen der Genossenschaftsverbände, Genossenschaftsunternehmen und aller genossenschaftlichen Einrichtungen. Er nimmt v.a. die Interessen im wirtschafts-, rechts-, steuer- und bildungspolitischen Bereich wahr. Im Jahre 2012 vertritt er die Interessen von ca. 5.887 Genossenschaften mit einer Mitgliederzahl von rd. 18 Mio. natürlichen und juristischen Personen. Als Spitzenverband hat er Prüfungsrecht auf Bundesebene nach dem GenG, wobei seine Prüfungsaktivität im genossenschaftlichen Verbund auf Bundeszentralen, Zentralgeschäftsanstalten in der Rechtsform der eG und auf die Verbände ausgerichtet ist. Nach der DGRV-Satzung haben sich alle seine Mitglieder seiner Prüfung zu unterziehen, wobei er eine eigene Prüfungsabteilung unterhält, die eng mit der Deutschen Genossenschafts-Revision Prüfungsgesellschaft GmbH zusammenarbeitet. Bes. Aktivitäten entwickelte der DGRV im Bereich der Aus- und Weiterbildung - einem bereits von Schulze-Delitzsch und Raiffeisen geförderten Tätigkeitsbereich - wofür er auf Bundesebene die Akademie Deutscher Genossenschaften (ADG) beauftragt hat.

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