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Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Der Deutsche Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen ist ein bildungspolitisches Ordnungswerkzeug, das als nationale Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens entwickelt  wurde. Der DQR ist am 1. Mai 2013 für formale Abschlüsse der beruflichen Bildung sowie des Hochschulbereichs in Kraft getreten. Die Zuordnung der formalen Bildungsabschlüsse des allgemeinbildenden Schulwesens erfolgte 2017. Verfahren zur Zuordnung nicht-formaler Qualifikationen befinden sich zurzeit noch in Entwicklung.

    2. Bildungspolitische Ziele: Der DQR verfolgt als nationale Politik im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses zwei übergeordnete Ziele: Die Steigerung von Transparenz im deutschen Bildungssystem und die Erleichterung von Mobilität sowohl innerhalb des Bildungssystems als auch im Sinne von Arbeitskräftemobilität in Deutschland und Europa.

    Daneben bestehen weitere Implikationen des DQR darin
    a) die Gleichwertigkeit allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung im deutschen Bildungssystem deutlicher zu machen,
    b) das Prinzip der Lernergebnisorientierung zu befördern;
    c) das Prinzip der Kompetenzorientierung zu befördern;
    d) die Durchlässigkeit des deutschen Bildungssystems zu steigern;
    e) Qualitätssicherung im Bildungssystem zu erleichtern;
    f) die Anerkennung und Anrechnung nicht-formaler erworbener Kompetenzen zu verbessern und
    g) das lebenslange Lernen insgesamt zu stärken.

    3. Gestalt und Funktion: In einer Matrix aus acht hierarchischen Qualifikationsniveaus und vier Kompetenz-Kategorien sind (Teil-)Kompetenzen beschrieben, die zur Erlangung einer dem jeweiligen Niveau entsprechenden Qualifikation (im Sinne eines Bildungsabschlusses) erforderlich sind.

    Kennzeichnend für den DQR ist der am Prinzip beruflicher Handlungsfähigkeit orientierte Kompetenzbegriff. Neben fachlichen Voraussetzungen in den Einzelkategorien „Wissen“ und „Fertigkeiten“ umfasst dieser auch die sog. „Personale Kompetenz“, die in den beiden Kategorien „Sozialkompetenz“ und „Selbstständigkeit“ zum Ausdruck kommt.

    Anhand der Matrix lassen sich Bildungsergebnisse qualifizieren und werden so über ihre jeweilige Anwendungsdomäne hinaus vergleichbar. Zudem bezieht sich die achtstufige Struktur des DQR auf den Europäischen Qualifikationsrahmen, damit ist auch ein Vergleich zwischen deutschen und ausländischen Qualifikationen möglich.

    4. Entwicklungsprozess: Mit der Entwicklung des Deutschen Qualifikationsrahmens für Lebenslanges Lernen wurde 2006 begonnen. Entsprechend der geteilten Kompetenz im deutschen Bildungsföderalismus ist die DQR-Entwicklung ein gemeinsames Projekt von Bund und Ländern. Für die Entwicklung wurde ein eigenes Gremium eingerichtet, dem neben unterschiedlichen Ministeriumsvertretern auch zahlreiche Repräsentanten von Sozialpartnerorganisationen, Wirtschaftsverbänden, Wissenschaft und Praxis angehören. Dieser sogenannte Arbeitskreis DQR soll die umfassende Einbindung der relevanten Akteure aus allen Bildungsbereichen gewährleisten und so die Pluralität des deutschen Bildungssystems überbrücken. Er ist außerdem dem Konsensprinzip verpflichtet. Damit stellt er eine zentrale Rahmenbedingung für einen bildungsbereichsübergreifenden Entwicklungsprozess dar.

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