Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Deutscher Werberat vom 19.02.2018 - 15:03

Deutscher Werberat

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW) gegründete Institution zur freiwilligen Selbstkontrolle in der Werbewirtschaft; Sitz in Berlin.

    1. Mitglieder: Durch ZAW gewählte Vertreter der Werbewirtschaft

    2. Aufgaben: Korrektur von Fehlerscheinungen und -entwicklungen in der Werbung gemäß den gesetzlichen Regelungen (z.B. UWG, Kartellgesetzgebung, Verbraucherschutzgesetze) sowie den Richtlinien des ZAW und des Internationalen Werbekodex; v.a.
    (1) Behandlung von Einzelbeschwerden aus der Bevölkerung zur Korrektur oder Verhinderung zweifelhafter Werbemaßnahmen,
    (2) Entwicklung von Verhaltensregeln und Entschließungen (Leitlinien) für die Werbung,
    (3) Information aller Gruppen der Werbewirtschaft über aktuelle Entwicklungen der Verbraucherpolitik, Rechtsprechung und eigene Aktivitäten.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com