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Dienstverschaffung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und einem Dritten, wonach der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer dem Dritten zur Verfügung stellt, ohne dass der Arbeitnehmer in den Betrieb des anderen eintritt, dort eingeliedert ist oder ein unmittelbares Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Drittem zu entstehen braucht.

    Beispiel: Taxiunternehmer vermietet Wagen mit Fahrer.

    Der zur Beschaffung Verpflichtete haftet dem Dienstberechtigten nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, für Verschulden bei der Auswahl des zu beschaffenden Arbeitnehmers, nicht aber für dessen Verschulden bei der Ausführung der Arbeit.

    Abgrenzung: Leiharbeitsverhältnis.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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