Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Direktanspruch vom 28.02.2013 - 15:00
Direktanspruch
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
unmittelbarer Anspruch des geschädigten Dritten gegen den Kraftverkehrshaftpflichtversicherer, auch dann gegeben, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber leistungsfrei ist (Kraftfahrtversicherung).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon