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Direktinvestitionsförderung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Maßnahme der Hilfe für Entwicklungsländer; Förderung von Direktinvestitionen in diesen Ländern. In Deutschland wurde dafür ein differenziertes Förderinstrumentarium entwickelt. Allen Maßnahmen ist gemeinsam, dass durch sie das wirtschaftliche oder politische Risiko einer Kooperation gemindert werden soll: Durch verlässliche Informationen, durch günstige Kredite, durch Übernahme von Garantien und Bürgschaften oder durch die Gewährung von Steuervorteilen. Im Einzelnen gehören zum Instrumentarium, u.a. Bundesgarantien für Kapitalanlagen im Ausland, mit denen das politische Risiko von Kapitalanlagen gedeckt werden kann, Bundesgarantien und -bürgschaften für ungebundene Finanzkredite, Kredite aus Bundeshaushaltsmitteln oder die Förderung durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG). Weitere Informationen erteilen u.a die Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), UNIDO, Industrie- und Handelskammern und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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