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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    in der betrieblichen Datenverarbeitung ein Softwaresystem, dem neben der Verwaltung und Verarbeitung von Massendaten (Daten) und der rationellen Erledigung von Routineaufgaben auch dispositive Aufgaben zukommen:
    (1) Fällen von Routineentscheidungen in wohl definierten Situationen, die vorhersehbar und unautomatisierbar sind und immer wiederkehren, z.B. Berechnung einer Bestellmenge;
    (2) Vorbereitung von Entscheidungen durch Ermittlung und Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen für einen menschlichen Entscheidungsträger.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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