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Disziplinargericht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    zuständiges Gericht bei den Verfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz (Disziplinarverfahren). Disziplinargerichte für den Bund sind das zuständige Verwaltungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Berlin. Nach dem Landesdisziplinarrecht Disziplinarkammern bei den Verwaltungsgerichten und Disziplinarsenate bei dem Oberverwaltungsgericht.

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