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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abschlagszahlung des Importeurs bei Außenhandelsgeschäften mit langfristigen Zahlungszielen (z.B. 10 Promille des Kaufpreises), die der Exporteur gegen Vorlage der Exportdokumente, bes. des Transportdokuments erhält. Teilweise werden D. im Rahmen von Dokumenteninkassi (Dokumenteninkasso) oder Dokumentenakkreditiven (Akkreditiv) abgewickelt.

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