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Domizil

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Wohnsitz einer Person oder Sitz eines Unternehmens.

    2. Wechsel- und Scheckrecht: Zahlstelle (eine Bank), bei der der Wechsel oder Scheck zahlbar gestellt ist (Domizilwechsel).

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