Direkt zum Inhalt

Dreißigster

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Erbrechts. Verpflichtung des Erben, Familienangehörigen des Erblassers, die zu dessen Hausstand gehört und von ihm Unterhalt bezogen haben, in den ersten 30 Tagen nach Eintritt des Erbfalls Unterhalt zu gewähren und die Benutzung der Wohnung zu gestatten (§ 1969 BGB).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Autoren der Definition

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com