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duale Finanzierung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Form der Finanzierung im öffentlichen Bereich, bei der mehrere Finanzierungsträger jeweils bestimmte Kostenarten finanzieren. I.d.R. erfolgt eine duale Finanzierung derart, dass von den öffentlichen Haushalten die Investitionen finanziert werden und von den Leistungsabnehmern bzw. den Versicherungen die Kosten des laufenden Betriebs zu tragen sind. Die duale Finanzierung zählt zu den typischen Formen der Krankenhausfinanzierung. Die Einführung der dualen Finanzierung in der bis heute geltenden Form erfolgte 1972 durch das Krankenhaus-Finanzierungsgesetz vom 29.7.1972.
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