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echtes Factoring
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
liegt vor, wenn ein Factor beim Ankauf von Forderungen die Delkrederefunktion übernimmt. Praktisch entspricht das e.F. dem Standardfactoring, weil (von Ausnahmen abgesehen) bei e.F. ebenfalls die Übernahme der Finanzierungs- sowie der Dienstleistungsfunktion durch den Factor eingeschlossen ist.
Gegensatz: Unechtes Factoring.
Vgl. auch Factoring.
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