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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff und Merkmale: Abk. für Economic Community of West African States, Communauté Economique des Etats de l'Afrique de l'Ouest (CEDEAO), Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten, gegründet: 28.5.1975, Lagos.

    2. Ziele: Stufenweise Integration (Zollunion, Wirtschaftsunion, Währungsunion) und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der langfristigen Perspektive einer politischen Vereinigung; Vorreiter der afrikanischen Einheit OAU.

    3. Organe: Als höchstes Entscheidungsorgan Konferenz der Staatschefs, Ministerrat, 4 Fachkommissionen.

    4. Mitglieder: setzen sich zusammen aus Staaten der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion sowie der Westafrikanischen Währungsunion. Benin, Burkina Faso, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Elfenbeinküste, Kap Verde, Liberia, Mali, Niger, Senegal, Sierra Leone und Togo.

    Vgl. auch Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (CEAO).

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