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Effektivlohn

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    volkswirtschaftliche Bezeichnung für den im Unternehmen tatsächlich ausbezahlten Lohn. Während der Tariflohn im Tarifvertrag für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wird, ist der Effektivlohn reagibel gegenüber den sich wandelnden Bedingungen am Arbeitsmarkt.

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