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Effektivlohn

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    volkswirtschaftliche Bezeichnung für den im Unternehmen tatsächlich ausbezahlten Lohn. Während der Tariflohn im Tarifvertrag für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wird, ist der Effektivlohn reagibel gegenüber den sich wandelnden Bedingungen am Arbeitsmarkt. Der Effektivlohnsatz übersteigt i.d.R. den Tariflohnsatz. Die Veränderungsrate zwischen Effektivlohnsatz und Tariflohnsatz bezeichnet man als Lohn-Drift.

    In Deutschland sorgte bis zu Beginn der 1990er-Jahre der Anstieg der übertariflichen Leistungen noch für einen verstärkten, wenn auch moderaten Zuwachs der Effektivlöhne. Danach reduzierte die negative Lohn-Drift die Effektivverdienste. Hier schlugen sich zum einen der Abbau von übertariflichen Leistungen im Zuge der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit nieder. Zum anderen verringert sich die Lohn-Drift rechnerisch durch einen Anstieg des Anteils von Teilzeitbeschäftigten an allen Erwerbstätigen, was in den 2000er-Jahren in relevantem Maße der Fall war. In dieselbe Richtung wirk­te der Anstieg des Anteils der unterdurchschnittlich entlohnten Beschäftigten im Dienstleistungssektor. Keine Rolle für die Lohn-Drift spielte hingegen in dieser Periode – im Unterschied zur Vergangenheit – die Verringerung der tariflich verein­barten Wochenarbeitszeit.

    Vgl. auch Lohn-Gap.

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