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Revision von Eigentumsvermutung vom 19.02.2018 - 16:48
Eigentumsvermutung
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gesetzliche Vermutung nach § 1006 BGB, dass der Eigenbesitzer einer Sache auch deren Eigentümer sei. Im Streitfall muss also der Gegner des Eigenbesitzers beweisen, dass dieser kein Eigentum hat.
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