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einfache Mehrheitsregel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Pluralitätsregel; Abstimmungsverfahren, bei dem eine Alternative als beschlossen gilt, wenn sie mehr Stimmen erhalten hat als jede andere Alternative bzw. wenn sie als einzige zur Wahl stand und mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat.

    Vgl. auch binäre Abstimmungsverfahren, Rae-Taylor-Theorem.

    Anders: absolute Mehrheit, relatives Mehrheitswahlrecht, qualifizierte Mehrheit.

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