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Einfuhrvertrag
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Außenwirtschaftsrechts für den Vertrag eines Gebietsansässigen (§ 4 I Nr. 5 AWG) mit einem Gebietsfremden (§ 4 I Nr. 7 AWG) über den Erwerb von Waren (§ 4 II Nr. 2 AWG) zum Zwecke der Einfuhr (§ 4 II Nr. 6 AWG). Für den Abschluss von Einfuhrverträgen bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen.
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